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Alt 22.08.2009, 09:36   #15
Thorsten
Szenekenner
 
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Registriert seit: 03.03.2007
Ort: Wetterau
Beiträge: 16.226
F.3.3 Unerlaubte Ausrüstung
a) Hilfsmittel wie Flossen und sonstige Fußbekleidungen jeglicher Art, Handschuhe, Paddles, Schnorchel oder Vorrichtungen um im Wasser zu treiben.
b) Kälteschutzanzüge (z.B. Neoprens), falls diese gemäß Punkt F.4.1 nicht erlaubt sind.
c) bei erlaubten Neoprengebrauch: Neoprens deren Dicke 5mm übersteigt oder mit Auftriebskörper (Styroporplatten udgl.) unterfüttert werden.
d) die Verwendung von Neoprenteilen (z.B. Hosen bei Wetsuitverbot).
e) bei Verbot von Kälteschutzanzügen (Wetsuitverbot) gilt über die Sprint- und Olympische Distanz: 2 oder mehr übereinander sind verboten.
f) auf der Sprint- und olympischen Distanz von A und B Bewerben ist das Tragen von sogenannten „Speed Suits“ generell verboten.
g) Schwimmanzüge, die nicht von der FINA oder ITU akzeptiert werden sind bei Wetsuitverbot (Kälteschutzanzug-Verbot) generell nicht erlaubt.
h) die vom Veranstalter zur Verfügung gestellte Körperstartnummer darf im Wasser nicht getragen werden
i) Regelungen der ITU/WTC betreffend „Speed Suits“ auf den Langdistanzsstrecken werden vollinhaltlich in der Sportordnung übernommen!

Kannst ja nochmal das ITU-Reglement wegen i) wälzen, dazu bin ich zu faul, da ich eh keinen besitze.
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Die meisten Radwegbeschilderungen wurden von Aliens erschaffen.
Sie wollen erforschen, wie Menschen in absurden Situationen reagieren.
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