@ HAFU:
Diese Gedanken habe ich mir gemacht. Bevor ich den dänischen Anwalt kontaktierte, habe ich mit Ironman Europe und dem örtlichen Veranstalter über den Gerichtsstand kommuniziert. Die Aussage war eindeutig: Kopenhagen, Dänemark. Von daher kam nur ein vor Ort zugelassener Anwalt in Frage.
Desweiteren wies ich mehrfach auf die Klage in Deutschland hin und erklärte mich ausdrücklich mit einer möglichen Gutscheinlösung einverstanden. Das tat ich jedoch, nicht der dänische Anwalt.
Von daher fehlte tatsächlich die Durchschlagskraft.
Danke für deinen Hinweis auf die deutsche Gebührenordnung. Das scheint in der Tat noch einmal ein Mittel zu sein. Unabhängig vom Gerichtsstand könnte die nächsthöhere Ironman Instanz zu einer anderen Entscheidung kommen, wenn ein deutscher Anwalt in Deutschland tätig wird.
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