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Alt 20.01.2022, 13:43   #29938
Schwarzfahrer
Szenekenner
 
Benutzerbild von Schwarzfahrer
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Rhein-Neckar-Dreieck
Beiträge: 6.167
Zitat:
Zitat von MattF Beitrag anzeigen
Wenn eine Massnahme verhältnimässig ist ist sie nicht grundgesetzwirdrig, da implizierst du etwas falsches. Die Einschränkung der Grundrechte ist zugelassen im GG.

Es gibt div. Grundrechte die sich widersprechen. Von daher gibt es überhaupt keine Zustand wo Grundrechte alle zu 100 % gelten würden. Sondern es gibt immer Einschränkungen schon gegenseitig, innerhalb der Grundrechte.
Ja, so ist es sicher präziser ausgedrückt. Das GG erlaubt, seine eigenen Regeln zu verletzen - eine Verletzung bleibt es trotzdem, ist aber nur erlaubt, wenn es verhältnismäßig ist - und das ist ja der Streitpunkt.
Zitat:
Zitat von MattF Beitrag anzeigen
Zitat:
Artikel 6
...
(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
Also hier ist das Recht der Eltern zur Erziehung der Kinder sehr sehr stark eingeschränkt. Eigentlich könnte man das so lesen, dass es fast keine Freiheit mehr ist, wenn man als Eltern ständig von der staatlichen Gemeinschaft überwacht wird.
Verstehe ich anders: die Erziehung obliegt allein der Eigenverantwortung der Eltern, der Staat achtet nur, daß dem Kind kein Schaden zugefügt wird. Die Eltern haben aber die völlige Freiheit bezüglich Inhalte und Methoden. Soweit nichts Strafbares getan wird, darf der Staat nicht reinreden. Damit kann ich gut leben. Parallele wäre dazu eine mir passende Formulierung: das Kümmern um die eigenen Gesundheit ist das natürliche Recht eines jeden Einzelnen, der Staat kann Rahmen setzen, daß andere nicht gefährdet werden, aber nicht vorschreiben, wie man das erfüllt.
Zitat:
Zitat von MattF Beitrag anzeigen
Grundrechte heißt nicht: Ich bin frei zu tun und zu lassen, was ich will.
Habe ich so unbegrenzt auch nie behauptet. Mein Verständnis ist, daß jeder frei sein sollte zu tun und lassen, was er will, wobei natürlich ein Rahmen dafür gesetzt werden muß. Die Notwendige Enge oder Weite des Rahmens ist wiederum ein Streitpunkt, der vom Menschenbild abhängt: mündiger eigenverantwortlicher Mensch oder Menschen, die Anleitung vom Staat zum richtigen Handeln brauchen.
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“If everything's under control, you're going too slow.” (Mario Andretti)
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