17.10.2021, 19:55
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#17
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Szenekenner
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Ort: Hofheim a.T.
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Zitat:
Zitat von PabT
In der Praxis handhabe ich das auch so, wobei das rechtsseitige Vorbeifahren keinen Überholvorgang i. e. S. darstellt; das Kfz steht ja.
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Wenn selbst die StVO den Vorgang „Überholen“ nennt (*), würde ich sagen, dass wir das auch so nennen dürfen.
M.
(*)
Zitat:
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
§ 5 Überholen
…
(8) Ist ausreichender Raum vorhanden, dürfen Rad Fahrende und Mofa Fahrende die Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen warten, mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen.
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