Zitat:
Zitat von Johannespopannes
n den Kommentaren des entsprechenden SPON-Artikels stand, dass die Fahrt ein lange und sehr aufwändig geplanter Rekordversuch war.
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Was hat eine Rekordfahrt auf öffentlichen Straßen zu suchen, egal, wie sie vorbereitet war?
Ich bin weder Richter noch Anwalt, aber würde nicht gerade diese Vorbereitung bedeuten, dass es sich nicht um eine spontane Ausfahrt, sondern um ein verbotenes Rennen gehandelt hat?
Zitat:
Zitat von pepusalt
IMir ist klar, das das juristisch so nicht verboten ist. Verbotene Rennen scheinen zwei konkurrierende Teilnehmer zu haben. Zeit das zu ändern.
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Laut
§ 315d StGB kann ein Rennen auch nur von einer Person abgehalten werden, wenn sie
Zitat:
(3) sich als Kraftfahrzeugführer mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen...
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M.