Zitat:
Zitat von Hafu
Der Artikel ist von 2010 und repräsentiert die damalige Rechtsprechung und Rechtspraxis. Zumindest bis vor ein oder zwei Jahren haben ja viele Verbände inlusive DTU (und deren Landesverbände) auch unabhängig von der Handlungspraxis der NADA gesperrte Sportler inklusive Klarnamen und Vergehen veröffentlicht.
Mit der nationalen Umsetzung der EU-DSGVO im vergangenen Jahr haben sich die juristischen Rahmenbedingungen aber schon gravierend verändert. Insbesondere die Implementierung von Busßgeldern in erheblicher Höhe (je nach Schwere des Verstoßes bei Unternehmen bis 4% des Jahresumsatzes) hat dazu geführt, dass eine ganz andere Sensibilität für das Thema entstanden ist.
In unserem Unternehmen wird mittlerweile ganz anders mit Daten umgegangen als noch vor ein paar Jahren und das dies innerhalb der Verbände auch der Fall ist, ist wenig verwunderlich.
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Komisch, dass ganz viele andere EU Staaten im Sinne dieser Verordnung veröffentlichen und gar nicht dafür belangt werden. Oder hat die nationale Umsetzung da in D zufällig speziell in diesem Fall ein besonderes Schmankerl eingebaut?! Was sonst niemand hat. Und wenn ja, warum.