Zitat:
Zitat von welfe
Es wäre durchaus wichtig, dass zu klären, denn Schulpflicht kollidiert hier mit Impfpflicht. Und dann steht eben doch die Schulpflicht „höher“. Was es für die Schulen nicht besser macht, wenn sie die Kinder ohne Kindergarten (Deutschkenntnisse) und ungeimpft kriegen….
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https://www.kinderaerzte-im-netz.de/...jetzt-aendert/
Ich zitiere:
"In der Schule sieht es anders aus: Da in Deutschland Schulpflicht gilt, können ungeimpfte Kinder nicht ausgeschlossen werden. Es können aber hohe Bußgelder bis zu 2500 Euro gegen die Eltern verhängt werden, wenn sie der Impfpflicht für die Kinder nicht nachkommen. Die Schulen müssen solche Fälle an das örtliche Gesundheitsamt melden, das über das weitere Vorgehen entscheidet."
Und ich zitiere weiter:
"Was ist, wenn Betroffene wiederholt der Aufforderung zum Impfen nicht nachkommen und Bußgelder keine Wirkung zeigen? Wird dann zwangsgeimpft?
Nein. „Eine Zwangsimpfung kommt in keinem Fall in Betracht“, heißt es vom Bundesgesundheitsministerium. "
Wobei hier nicht erwähnt wird, wie dann verfahren wird (vermutlich: Sorgerechtsentzug).