Zitat:
Zitat von dr_big
Das ist wie immer eine Gratwanderung. Entweder gesetzeskonform unter dem Bus liegen, oder mit nicht zugelassenem Material den Unfall vermeiden. Wenn es ganz dumm kommt, dann müsste man aber noch nachweisen können, dass das unerlaubte Material kausal für den Unfall verantwortlich war.
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Meine Befürchtung wäre, dass es weniger darum geht, ob du ein unerlaubtes Licht am Rad hattest, sondern darum, ob du ein gesetzeskonformes Licht am Rad hattest. Im Zweifel war das Rad nicht verkehrstauglich, weil kein konformes Licht am Rad war.
Zitat:
Zitat von Hafu
Das RTL2015, in dem es hier im Thread geht, kann ja auch dauerleuchten, ist also nicht per se im Konflikt mit der StVO.
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Zumindest das aktuelle „515“ hat keinen Modus, in dem es bei Fahrzeugannäherung nicht blinkt. Für „normale“ Fahrt kann man Dauerlicht einstellen, sobald sich ein Fahrzeug nähert blinkt es.
M.