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Zitat von MattF
Und wer stellt das fest? Betriebsarzt?
Wie gesagt ist es sinnvoll bevor man in Bewerbungsverfahren eintritt erstmal zum Augenarzt zu gehen und sich evtl. was bescheinigen lassen, damit man weiß welche Berufe ausgeschlossen sind?
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Wenn es einen Betriebsarzt gibt, dann ja, der stellt das fest (z.B. der BAD im öffentlichen Dienst). Ansonsten der Augenarzt im Rahmen der Erstellung eines Gesundheitszeugnisses (bei einigen Berufen gesetzl. Pflicht). Bei der Einstellung als Beamter ist der Amtsarzt zuständig.
Da diese Checks, in welcher Form auch immer, meistens am Ende eines Bewerbungsverfahren stehen, ist es sinnvoll schon frühzeitig im Bewerbungsablauf zu erfragen ob eine Farbfehlsichtigkeit Probleme bereiten kann. Leider wird (oft) nicht schon bei der Stellenbeschreibung drauf hingewiesen.
Meine Erfahrungen:
In Berufen wo geschweißt wird konnte ich mit meiner rot-grün Schwäche keine Ausbildung machen. Bei der Bahn konnte ich auch nicht anfangen. Beim Bund konnte ich allerdings LKW mit Anhänger fahren (wenn auch nur mit Ausnahmegenehmigung).
In der Bundesbehörde wo ich jetzt tätig bin war es kein Problem, allerdings sind andere Bewerber mit rot-grün Schwäche nicht eingestellt worden. Mein Amtsarzt hatte vielleicht einen guten Tag oder es liegt an den verschiedenen Ausprägungsgraden.