Zitat:
Zitat von Matthias75
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vorab: die Regelung galt (fehlt in Deinem Zitat) eh nur für Inzidenzen Ü200.
Wenn man die Begründung durchliest ist es schlicht ein Formfehler, kein prinzipieller Fehler. Hätte man die textliche Festlegung deutlich genug gemacht... (Normenklarheit)
Immerhin der auch angeklagte Rest bleibt bestehen:
Zitat:
Die grundlegende Befugnis der Kommunen, eine Einreisesperre für touristische Tagesausflüge anzuordnen, bleibt dem Beschluss zufolge aber bestehen. Außerdem bestätigten die Richter die bayernweite FFP2-Maskenpflicht. Die Menschen in Bayern müssen damit in Bussen und Bahnen sowie in Geschäften weiter FFP2-Masken tragen.
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