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Alt 21.01.2021, 13:50   #12645
qbz
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Registriert seit: 24.03.2008
Beiträge: 10.283
Ich bewundere ja Euer Engagement in der Beschäftigung mit der Frage der Namensnennung von nachgewiesenen Dopern.

Vielleicht wurde es schon ausführlich diskutiert, dann sorry für die Wiederholung. Ich finde, eine Namensnennung von verurteilten Dopern kann in jedem Fall im Profisport stattfinden, weil da das allgemeine öffentliche Interesse offensichtlich ist, von dem der Profisport lebt. Insofern darf die Presse und auch die Nada die Namen veröffentlichen. Bei Amateuren finde ich, sollte sich die Nada auf den Standpunkt stellen, dass ebenfalls ein öffentliches Interesse in einer eingeschränkten Form besteht, nämlich von allen Teilnehmern und Interessierten, und man deshalb die Namen veröffentlicht, zumindest solange, bis jemand deswegen klagt, was ja niemandem verwehrt ist.

z.B. hier ein Fall aus dem Wirtschaftsleben, der bis zum BGH ging.
https://www.law-blog.de/356/pressefr...ten-zulaessig/

Geändert von qbz (21.01.2021 um 15:09 Uhr).
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