Was man auch nicht vergessen sollte, dass nicht nur Medikamente auf der Verbotsliste stehen, sondern auch Methoden.
Ich benötige eine spezielles Medikament welches intravenös injiziert werden muss. Ich darf es durch eine Home-Treatment-Regelung selbst injizieren und somit ohne Arzt. Die Inhaltsstoffe selbst fallen nicht in die Verbotsliste, aber die Injektionslösung (vor einer LD) hatte eine Menge von 40ml. Der Grenzwert war bis 2018 50ml. So schnell kann man an der Grenze sein.
Seit 2018 hat sich dies entspannt. Erstens wurde die zulässige Menge auf 100ml rauf gesetzt und durch ein neues Medikament ist die Menge noch nur 6ml.
Darum finde ich diesen Faden hier ganz interessant, wo man überall Probleme bekommen kann. Da ich ein paar Kontakte zu einem Sportmedizinnischeninstitut habe, hab ich mir die Sachen oben auch auf Unbedenklichkeit absegnen lassen.
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