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triathlon-szene.de | Europas aktivstes Triathlon Forum - Einzelnen Beitrag anzeigen - Trotz Dopingsperre: Startrecht bei nicht DTU-genehmigten Triathlons?
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Alt 11.08.2019, 11:22   #2
Stefan
 
Beiträge: n/a
Wer ist denn Organisator des Triathlons?

Ich frage wegen folgender Regelung im Welt-Antidoping-Code:

10.12.1
Teilnahmeverbot während einer Sperre.
Ein Athlet oder eine andere Person, gegen den oder die eine Sperre verhängt wurde, darf während dieser Sperre in keiner Eigenschaft weder an Wettkämpfen oder Aktivitäten teilnehmen (außer es handelt sich um zugelassene Anti-Doping-Aufklärungs-oder Rehabilitierungsprogramme), die von einem Unterzeichner, einer Mitgliedsorganisation des Unterzeichners, einem Verein oder einer anderen Mitgliedsorganisation der Mitgliedsorganisation des Welt-Anti-Doping-Code Unterzeichners genehmigt oder organisiert wurden, noch an Wettkämpfen, die von einer Profiliga oder einem internationalen oder nationalen Veranstalter genehmigt oder organisiert wurden, noch an Aktivitäten des Spitzensports oder nationalen sportlichen Aktivitäten, die staatlich gefördert werden.

Quelle (2015er Version ist weiterhin aktuell):
https://www.wada-ama.org/sites/defau...c-final-de.pdf

Die englischsprachige Ausgabe der 2015er Version enthält Änderungen aus 2019:
https://www.wada-ama.org/sites/defau...1_linked.p df

Geändert von Stefan (11.08.2019 um 11:31 Uhr).
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