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Thema: Corona Virus
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Alt 11.11.2021, 08:26   #26584
Stefan
 
Beiträge: n/a
Zitat:
Zitat von keko# Beitrag anzeigen
Ja, ok. Dann weiß ich nicht, warum wieder so rumgeiert wird. Letztes Jahr halbherzige Lockdowns. Dieses Jahr nicht mal eine Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen. Stattdessen wird auf den Ungeimpften rumgehackt.
Wahlkampf, Koalitionsverhandlungen...

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Bundestag, heute 9:35 Uhr.
Infektionsschutzgesetz:
a) Erste Beratung des von den Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP
eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite
Gesetzentwurf



Liveübertragung: Donnerstag, 11. November, 9.35 Uhr

Der Bundestag berät am Donnerstag, 11. November 2021, erstmals einen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP eingebrachten Gesetzentwurf „zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ (20/15). Die Initiative soll im Anschluss an die knapp 70-minütige Aussprache zusammen mit einem Gesetzentwurf der CDU/CSU-Fraktion zur Verbesserung des Schutzes vor Impfpassfälschungen (20/27) in den zuvor eingesetzten Hauptausschuss überwiesen werden.
Bundesweit einheitlicher Maßnahmenkatalog geplant

Der Bundestag hatte die epidemische Lage von nationaler Tragweite am 25. August für drei Monate bis 25. November verlängert (19/32091). Nach der bisherigen Regelung im Infektionsschutzgesetz haben die Bundesländer auch nach Ablauf einer festgestellten epidemischen Lage von nationaler Tragweite die Möglichkeit, bei einer konkreten Gefahr der Ausbreitung von Covid-19 im jeweiligen Land sämtliche im Gesetz vorgesehenen Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Diese Regelung wollen die drei Fraktionen durch einen bundesweit einheitlichen Maßnahmenkatalog ersetzen, der unabhängig von der Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite bis zum 19. März 2022 angewendet werden kann.

Dieser Maßnahmenkatalog ist laut Gesetzentwurf auf Vorgehensweisen beschränkt, die in der aktuellen Phase „sinnvoll und angemessen“ sein können. Die je nach regionaler Situation in den Ländern differenzierte Anwendung bleibe gewährleistet, heißt es. Arbeitgeber in bestimmten Einrichtungen und Unternehmen können Beschäftigtendaten zum Impf- und Serostatus der Beschäftigten in Bezug auf Covid-19 im genannten Zeitraum verarbeiten, um die Verbreitung des Virus zu verhindern. Die Sonderregelungen zum Kinderkrankengeld sollen bis Ende 2022 verlängert werden, um coronabdingte Schwierigkeiten bei der Kinderbetreuung zu mildern. Dadurch wird mit Mehrausgaben von 300 Millionen Euro für den Bund im kommenden Jahr gerechnet.
Vorgaben zum Infektionsschutz sollen verlängert werden

Mit einer Verlängerung des vereinfachten Zugangs zu den sozialen Mindestsicherungssystemen sowie der erleichterten Vermögensprüfung im Kinderzuschlag bis Ende März 2022 wollen die Fraktionen sicherstellen, dass diejenigen, die weiterhin unter den wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie leiden, auch künftig die nötige Unterstützung erhalten. Die jährliche Mindesteinkommensgrenze nach dem Künstlerversicherungsgesetz soll auch für das Jahr 2022 ausgesetzt bleiben. Die Sonderregelungen in der pflegerischen Versorgung sollen bis Ende März 2022 weitergelten.

Die Vorgaben zum betrieblichen Infektionsschutz sollen für weitere drei Monate beibehalten werden, ebenso grundlegende Vorgaben wie die Kontaktreduzierung, die Testangebotspflicht sowie die Verpflichtung, betriebliche Hygienekonzepte zu erstellen und zu aktualisieren. Um das Risiko einer Infektion im Betrieb zu senken, sollen Betriebe nach dem Willen der Fraktionen dazu beitragen, den Anteil der geimpften Beschäftigten zu erhöhen. Beibehalten werden soll auch die Impfunterstützungspflicht für Arbeitgeber, um Schutzimpfungen der Beschäftigten während der Arbeitszeit zu ermöglichen. Durch innerbetriebliche Informationskampagnen soll die Impfbereitschaft gefördert werden.
Aufhebung der epidemischen Lage

Erstmals hatte der Bundestag am 25. März 2020 die epidemische Lage von nationaler Tragweite festgestellt, die dem Bund besondere Befugnisse nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) gibt, etwa zum Erlass von Rechtsverordnungen und Anordnungen. Die Feststellung der epidemische Lage wurde sodann am 18. November 2020, am 4. März 2021, am 11. Juni 2021 und am 25. August 2021 verlängert.

Mit einer Gesetzesänderung im März 2021 billigte das Parlament eine Regelung, derzufolge der Bundestag spätestens drei Monate nach Feststellung der epidemischen Lage deren Fortbestehen feststellen muss, ansonsten gilt die Lage als aufgehoben. (vom/ste/pk/10.11.2021)


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