Zitat:
Zitat von Hafu
Ärztekammer: Ablehnung von Coronaimpfung kann Behandlungsfehler sein
Den Text, den die Ärztekammer Sachsen an alle dort tätigen Ärzte verschickt hat finde ich sehr bemerkenswert.
Ich kenne einige niedergelassene Kollegen (auch hier in Bayern und gerade auch unter Hausärzten), die ähnlich skeptisch über die Covid19-Impfung allgemein denken und Corona insgesamt in seinem Risikopotenzial unterschätzen und der Einfluss, der damit auf Patienten ausgeübt wird, ist kaum zu unterschätzen.
Wenn ein Abraten von der Impfung ohne echten trifftigen Grund sich in der Rechtsprechung als schadensersatzpflichtiger Behandlungsfehler durchsetzen sollte, würde das vieles verändern.
|
Endlich. Ich wünschte mir ausserdem, die KV würde in allen Bundesländern berufsrechtliche Schritte gegen Ärzte unternehmen, welche nicht impfen und ihre Patienten nicht entsprechend der Corona-Leitlinien behandeln. Es braucht eigentlich nicht erst ein Gerichtsverfahren eines Geschädigten.