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Alt 05.10.2021, 01:14   #2
LidlRacer
Szenekenner
 
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Registriert seit: 01.02.2008
Beiträge: 18.653
StVO §5, Abs. 8:
"Ist ausreichender Raum vorhanden, dürfen Rad Fahrende und Mofa Fahrende die Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen warten, mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen."

Ob und wie ich ich das konkret mache, ist i.d.R. davon abhängig, inwieweit ich anschließend zum Verkehrshindernis würde, was ich möglichst vermeiden will.
Oft fahre ich nur so weit vor, dass ich hinter einem nicht besonders schnellen Fahrzeug bleibe, das idealerweise auch noch einen guten Windschatten bietet (Traktor, Lkw o.ä.).

Wenn aber ein Autofahrer erkennbar extra weit recht rüber zieht, um genau dieses erlaubte Rechtsvorbeifahren zu unterbinden, kann es auch gerne mal passieren, dass ich doch links vorbei fahre.

PS:
Mich irritiert gerade das "auf dem rechten Fahrstreifen".
Wenn man das ernst nimmt, dürfte man also nicht rechts an den Autos auf der Geradeaus- bzw. Linksabbiegerspur vorbei, wenn es eine oder mehrere Spur(en) rechts daneben gibt.
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