Zitat:
Zitat von Dani_
Also bevor ich da nochmal starte muss einiges passieren.
In KW 46 wurde mir gesagt das ich das Geld Anfang KW48 bekomme. Ihr dürft raten worauf ich noch warte.
Und das nachdem ich zwei mal vertröstet wurde um jeweils zwei Wochen. Also so eine Frechheit habe ich noch nie erlebt.
Hat jemand Erfahrung über eine juristische Herangehensweise bei einer solchen Sache oder denkt ihr die gestellte Strafanzeige ist ausreichend?
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Ich würde noch einmal ein Einschreiben mit Fristsetzung und Hinweis auf die Vertröstungen senden.
Nach Ablauf der Frist zum Rechtsanwalt.