gemeinsam zwiften | youtube | forum heute
Trainingslager Südbaden
Triathlon Trainingslager Südbaden
Keine Flugreise
Deutschlands wärmste Gegend
Kilometer sammeln vor den Wettkämpfen
Traumhafte Trainingsstrecken
Training auf dem eigenen Rad
25.05.-02.06.2024
EUR 390,-
triathlon-szene.de | Europas aktivstes Triathlon Forum - Einzelnen Beitrag anzeigen - DSGVO – ab dem*25.5.2018
Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 07.05.2018, 11:36   #4
marlaskate
Szenekenner
 
Benutzerbild von marlaskate
 
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Baden
Beiträge: 447
Die Rechtssprechung dahin gehend ist so, dass wenn ich zum Beispiel als Zuschauer zu einem Fussballspiel gehe, ich damit rechnen muss, dass ggf. Fotos gemacht werden und diese auch veröffentlicht werden. Ich trete dahn gehend also mein Recht am Bild quasi ab. Was nicht erlaubt ist: Fotos von Zuschauern, bei denen einzelne Personen herangezoomt werden und damit sozusagen der Kontext "Publikum" verloren geht. Und was auch nicht erlaubt ist: "anzügliche Bilder" zu veröffentlichen (also, wenn z.B. bei einem Zweikampf ein Trikot zerissen wird und die Damen plötzlich "oben ohne" da stehen).
Habe mich die Tage ziemlich mit dem Zeug auseinander gesetzt, was das Vereinswesen angeht.
Info stammt aus dem folgenden Buch.
__________________
Faris al Sultan: "Wenn Du beim Schwimmen feststellst, dass Du Wasser in der Schwimmbrille hast, hast Du zwei Möglichkeiten: 1. Anhalten - Schwimmbrille leeren - weiterschwimmen. 2. Es ist kein Wasser in der Brille."

Geändert von marlaskate (07.05.2018 um 11:38 Uhr). Grund: Tippfehler
marlaskate ist offline   Mit Zitat antworten