Zitat:
Zitat von tridinski
Wenn die Straße so schmal ist dass man zwei nebeneinander fahrende Radler auch ohne Gegenverkehr nicht mehr mit 1,50 überholen kann wäre es Behinderung und man muss hintereinander fahren, so versteh ich das.
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Das Rad mit etwas Abstand zum Kantstein hat eine Breite von 100 cm, dann kommt der Abstand von 150 cm und das Auto selber, ca 200 cm. Da sind wir also bei 4,50 m. Das bedeutet, auf schmaler Strasse herrscht grundsätzlich Überholverbot von Fahrrädern.