Zitat:
Zitat von MattF
Wenn der PKW die Gegenfahrbahn nutzt muss er im übrigen keine 1.50 m Abstand mehr halten gegenüber einer Radgruppe. Dann sind die Radler und PKW ja durch die Fahrspuren getrennt.
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Das dürfte doch aber nur bei einer baulichen Trennung gelten, oder? Eine aufgemalte Linie ersetzt m. W. keinen Seitenabstand, wie es z. B. ein Grünstreifen oder eine Leitplanke täte.