Zitat:
Zitat von Thomas W.
Kann es sein, dass man nur den Verlust , durch die Nebentätigkeit anrechnungsfrei ausgleichen darf, der durch die Kurzarbeit entsteht ?
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Bisher galt: Wenn man während des Bezuges von KUG die Nebentätigkeit aufnimmt, wird das Nebeneinkommen angerechnet.
NEU! Ist seit 1.4./Corona halt, ich zitiere aus einem gestern eingegangenen Rundschreiben:
Zitat:
Weiter wird bei Kurzarbeit auf die vollständige Anrechnung des Entgelts für Tätigkeiten in systemrelevanten Bereichen verzichtet. Dies gilt bis zur Höhe des vorher verdienten Nettoentgelts.
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Also, ja. Das stimmt aktuell aber halt nur in den systemrelevanten Bereichen (z.B. Landwirtschaft, Handel, Sicherheit, Transport oder im Gesundheitswesen). Steht so auch auf der Seite der Arbeitsagentur irgendwo.