Zitat:
Zitat von Helmut S
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Selbstverständlich kann das GG in bestimmten Teilen geändert werden - durch den Gesetzgeber unter speziellen Bedingungen. Vor allem aber die Teile, welche die Werte/Rechte garantieren von denen wir hier sprechen (Art.1+20, u.a. Freiheitsrechte) können selbstverständlich nicht geändert werden. Das sind die Grundfeste unserer Gesellschaft. Wer diese nicht akzeptiert, akzeptiert unseren Gesellschaftsentwurf nicht.
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Offtopic:
Sicher, Änderungen von 1-20 sind unzulässig. Deswegen hat man die Grundrechtseinschränkungen von 1-20 halt 1968 in die
Notstandsgesetzgebung genommen, gegen die ich damals protestiert habe und auch heute noch für die Streichung plädiere.