Zitat:
Zitat von mattib
Radstrecke 2 Tage zu sperren kann man wohl vergessen ( scheint ja eh schon schwierig genug zu sein überhaupt eine zu finden...)
ob die Verordnung sinnvoll ist oder nicht darüber lässt sich streiten aber wenn sie bis zum 01.09. gilt fällt der 29.08 halt nun mal da drunter... genemigt man dagegen was am 29.. klagt der nächste der am 27. gerne was veranstalten will usw...
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Immer so erfrischend wenn auschließlich geschreiben wird was nicht geht.
Der Bezug auf die entsprechende Verordnung gilt nun seit mehr als einem Monat mit der genannten Gültigkeit für Großverantstaltungen. Entweder sage ich das Ding also zeitgerecht ab oder schaffe Möglichkeiten. So geht das jedenfalls gar nicht und nervt.