Zitat:
Zitat von darkcruiser
Das Nebeneinanderfahren ist grundsätzlich erlaubt, wenn dadurch
keine anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet werden.
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Stimmt nicht ganz. Es heißt:
"Mit Fahrrädern darf nebeneinander gefahren werden, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird; anderenfalls muss einzeln hintereinander gefahren werden."
Interessant zu wissen wäre, was als Behinderung angesehen wird?