Zitat:
Zitat von ironshaky
Ich hatte mit dem Vater über meinen Sachschaden gesprochen. Er sagte, dass er eine private Haftpflichtversicherung hat aber er nicht die Notwendigkeit sieht sie einzuschalten, dafür sieht er keinen Grund.
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Wenn er die Aufsichtspflicht nicht verletzt hat, zahlt m.W. die Haftpflichtversicherung eh nicht. Tante Google gibt mir auch Recht.
D.h., die können ihre Haftpflicht nur mit einbinden, wenn sie der Versicherung gegenüber angeben, sie hätten die Aufsichtspflicht verletzt. Das werden sie aber kaum tun. Auf der gleichen Seite zur Aufsichtspflicht. :
Zitat:
Vier- bis Siebenjährige
Ab einem Alter von vier Jahren dürfen Kinder ohne ständige Überwachung im Freien spielen, etwa auf einem Spielplatz oder Sportgelände oder in einer verkehrsarmen Straße auf dem Bürgersteig. Sie müssen dabei nur gelegentlich beobachtet werden. Ein Kontrollblick alle 15 bis 30 Minuten ist ausreichend, damit die Eltern bei Bedarf eingreifen können.
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