Antwort von Ironman: es gibt keine Zurückzahlung. Es wurde auf die grundsätzliche Möglichkeit der Absage durch den Sportler hingewiesen und die damit verbundenen Fristen. Das bedeutet, hätte ich selber bis 16.4.2020 zurückgezogen, hätte ich 50% zurück bekommen. Jetzt habe ich noch bis zum 2.7.2020 Zeit zu kündigen, um zumindest noch 25% zurückzubekommen.
Telefonische Auskunft beim Anwalt ergab, das sowohl meine wirtschaftlichen Rechte und Ansprüche als auch die von Ironman in einem Prozess berücksichtigt werden. Auf Grund höherer Gewalt (Corona) ist eine vollständige Rückzahlung höchst unwahrscheinlich. Es würde vielmehr auf eine nachträgliche und der Situation angepaßte Vertragsanpassung hinaus laufen, die die Kosten dann neu regelt.. Über die Höhe war am Telefon keine Auskunft möglich.
Ich versuche mal mein Glück bei einem Anwalt vor Ort.
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