Zitat:
Zitat von aequitas
Ich bin ja kein Jurist, aber kann das mit unserem Grundgesetz vereinbar sein? Die Lohnfortzahlung ist gesetzlich festgeschrieben bei Krankheit. Wenn ich zudem nicht krank bin, sondern aus anderweitigen Gründen in Quarantäne geschickt werde (außer Rückkehr aus Risikogebiet/Variantengebiet, sofern dann Quarantäne angeordnet ist und bereits vor Reiseantritt bekannt), dann kann ich nicht selbst dafür verantwortlich gemacht werden. Ganz unangenehme Entwicklung in Baden-Württemberg.
|
Ist nebenbei bereits (ich vermute schon vor Corona) so oder ähnlich im Infektionsschutzgesetz verankert.
Um die Detailauslegung dürfen sich die Juristen kloppen.
Ich gehe davon aus, das zeitnah auch unsere Gerichte beschäftigen wird.
M.