Zitat:
Zitat von tomerswayler
Zitat: "Faktisch zahlt ein Gaskunde für jede Kilowattstunde den vertraglichen Gas- oder Wärmepreis. Davon wird der Entlastungsbetrag abgezogen."
Das dürfte dann der zu zahlende Betrag sein für Kunden mit einem Gaspreis über 12 Cent pro kWh:
Verbrauch_neu * Preis_neu - 0,8 * Verbrauch_alt * (Preis_neu - 12)
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Genauso würde ich die Formalisierung auch sehen.
Die Unsicherheit / Frage bestand noch darin, wie wird "Verbrauch_alt" berechnet. Meines Erachtens gilt für den Standardfall der prognostizierte Jahresverbrauch im Monat September 2022, und für eine registrierende Leistungsmessung (wobei ich nicht weiss, was das konkret bedeutet) das Kalenderjahr 2021.
Zitat:
§ 10
"Entlastungskontingent
(1) Der Entlastungsbetrag wird gewährt für ein Entlastungskontingent in Kilowattstunden pro Kalenderjahr. Dieses Entlastungskontingent beträgt für Entnahmestellen von Letztverbrauchern,
1. die einen Anspruch nach § 3 Absatz 1 haben, 80 Prozent des Jahresverbrauchs, den der Erdgaslieferant für die Entnahmestelle im Monat September 2022 prognostiziert hat; dabei ist bei Letztverbrauchern, die im Wege einer registrierenden Leistungsmessung beliefert werden, die vom zuständigen Messstellenbetreiber gemessene Netzentnahme für den Zeitraum des Kalenderjahres 2021 an der betreffenden Entnahmestelle maßgeblich."
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