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Alt 27.11.2022, 13:09   #1986
qbz
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Registriert seit: 24.03.2008
Beiträge: 10.285
Zitat:
Zitat von dr_big Beitrag anzeigen
Rechenbeispiel gemäß BMWK-Info:
Verbrauch 2021: 30.000kWh
Verbrauch 2023: 20.000kWh
Einsparung 10.000kWh.
Gaspreis 2023: 20ct/kWh

Durch die Preisbremse bezahle ich in 2023 die festgelegten 12ct/kWh, macht 2400 Euro.
Der Entlastungsbetrag berechnet sich als 10.000kWh eingesparte Energie multipliziert mit dem "hohen neuen Gaspreis", also mit 20ct/kWh, ergibt 2000 Euro.
Somit bezahle ich am Ende 400 Euro für 20.000kWh, also 2ct/kWh.

https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Art...is-bremse.html

Würde ich jetzt noch in die Grundversorgung mit 24ct/kWh wechseln, dann müsste ich nächstes Jahr genau gar nichts fürs Gas bezahlen, da der Entlastungsbetrag genau so hoch ist wie mein tatsächlicher Verbrauch multipliziert mit den 12ct/kWh der Preisbremse.
Ich habe mir mal auf der von Dir verlinkten Seite das Überblickspapier der Regierung zur Gaspreisbremse durchgelesen und das Fazit nach der dortigen Beispielrechnung:

Zitat:
"Der staatlich subventionierte Entlastungsbetrag kommt dem Haushalt in jedem Fall zugute. Er ist damit unabhängig vom Verbrauch. Er berechnet sich aus der Differenz zwischen dem neuen hohen Gas- oder Wärmepreis und dem gebremsten Preis (im Beispiel ist die Differenz 10 Cent), multipliziert mit 80 Prozent der im Vorjahr verbrauchten Menge. Oder anders herum ausgedrückt: Faktisch zahlt ein Gaskunde für jede Kilowattstunde den vertraglichen Gas- oder Wärmepreis. Davon wird der Entlastungsbetrag abgezogen."
Ich schreibe mal, wie ich es verstehe mit 3 einfachen Beispielen:

2022: Verbrauch: 10 000 kwh und Prognose 2023.
2023: Verbrauch: 8000 kwh
Der Kunde bezahlt für 2023 12ctx8000. Staatliche Erstattung: (Gaspreis-12ct)x8000. Da er für 2000kwh über den Abschlag zum voraus den Vertragspreis bezahlt hat, erhält er 2000xVertragspreis vom Anbieter zurück.

2022: Verbrauch: 10 000kwh
2023: Verbrauch: 9000kwh
Der Kunde bezahlt für 2023 12ctx8000kwh sowie den Vertragspreisx1000, und erhält die Vorauszahlung von 1000xVertragspreis.

2022: Verbrauch: 10 000kwh
2023: Verbrauch: 1100kwh
Der Kunde bezahlt für 2023 12ctx8000kwh sowie den Vertragspreisx3000.

So verstehe ich die Intention des beabsichtigten Gesetzes (wo gibt es den exakten Entwurf?) im Prinzip und so wird es von den Anbietern bei den Rechnungen und den Abschlägen und Rückzahlungen nach meiner Meinung umgesetzt werden.

Geändert von qbz (27.11.2022 um 13:23 Uhr).
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