Zitat:
Zitat von keko#
Naja, hängt vielleicht von der Klage ab oder den Umständen in dem jeweiligen Bundesland. Dass Gesetze dann manchmal anders ausgelegt werden, ist ja nichts Neues.
|
Urteile beziehen sich immer auf Einzelfälle.
Und insbesonder in erster Instanz gilt der Grundsatz: Vor Gericht und auf hoher See......
Ansonsten bevor man Richter als Richterlein usw. abqualifiziert, sollte man ein besseres System vorschlagen.
Es ist halt so, das Wort des Richters gilt, gleichzeitig ist ein Richter ein Mensch mit eigenen subjektiven Empfindungen, welches dieser nicht komplett abschalten kann und gerade wenn es zu Frage der Abwägung kommt, kann es auch unterschiedliche Ergebnisse geben, da man die Abwägung oft auch nicht quantifizieren kann.
Wie will man abwägen z.b. den Studienerfolg eines Studierenden gegen mögliche Ansteckungen (die ganz überwiegend milde verlaufen).
Deshalb gibt es auch Instanzen usw...