Zitat:
Zitat von merz
gilt nicht auch für religiöse Ereignisse, Gottesdienste egal zu welchem Gott/höheren Wesen die Pflicht des Veranstalters ein Hygiene-Konzept vorzulegen?
Maximale Teilnehmeranzahl/abhängig von der räumlichen Situation,
Masken, Teilnehmerlisten etc.?
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Ja, das gilt. Wahrscheinlich in jedem Bundesland unterschiedlich.
Beispiel:
https://www.ekbo.de/fileadmin/ekbo/m...staltungen.pdf
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AfD-Verbot jetzt - und die "Werteunion" am besten gleich mit!
Russland ist ein Terrorstaat.
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