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Alt 29.09.2020, 07:30   #254
Hafu
 
Beiträge: n/a
Zitat:
Zitat von Tomsen Beitrag anzeigen
Nee, das habe ich nicht vorgeschlagen. Um ehrlich zu sein, im Moment kann ich so weit im Voraus nicht denken oder planen. Aktuell denke ich, auch in 2022 ist eine LD unmöglich.

Die Höhe der Prozesskosten wurden vom dänischen Anwalt geschätzt und beruhen auf seinen Erfahrungen bezüglich aller Honorare und Gebühren. Er hielt es sogar für unwahrscheinlich, daß eine mögliche Klage wegen der Unterschiede zwischen Aufwand und Streitwert überhaupt vor einem dänischen Gericht zugelassen wird. ...
Bevor du zu einem dänischen Anwalt gehst, der offensichtlich nicht bereit war, sich mit deinem Fall auch nur ansatzweise zu beschäftigen, hättest du evt. dich mal kurz erinnern müssen, wo du dich angemeldet hast, wo dein Geld nach der Abwicklung durch Active.com eigentlich gelandet ist und mit wem du folglich einen Vertrag geschlossen hast.

Die Rennen der europäischen ironman-Serie werden vom European headquarter aus organisiert, das wiederum der ironman Germany GmbH rechtlich angegliedert ist. Vor Ort arbeitet Ironman mit lokalen Organisatoren zusammen, die aber keine unmittelbaren Vertragspartner für dich sind.

Gerichtsstand bei einer möglichen Klage (zu der es aber angesichts der glasklaren Rechtslage niemals kommen würde) wäre Deutschland und hierzulande richten sich die Gerichtskosten nach dem Streitwert. Bei 650,-€ wären die Gerichtskosten also ebenfalls sehr niedrig. im Falle eines gewonnenen Prozesses muss die unterlegene Partei die Gerichtskosten (und auch die Anwaltskosten des Gegners übernehmen).

im konkreten Fall würde höchstwahrscheinlich ein einziges Schreiben auf Anwaltspapier genügen, um die Angelegenheit beizulegen, das haben viele vergleichbare Fälle bewiesen.
Selbst konkrete Nachfragen per mail mit Hinweis auf die Rechtslage haben wie von Cruiser oben belegt schon zum gewünschten Ergebnis geführt.

Für ein Anwaltsschreiben benötigt man übrigens keine Rechtsschutzversicherung. Das richtet sich auch nach dem Streitwert und kostet im konkreten Fall nach Gebührenordnung für Anwälte um die 45,-€..

Danach bekommst du wie gesagt nach EU-Recht nicht dein Geld zurück, sondern einen Gutschein, der aber genauso Geldwert hat, da man ihn, wenn man ihn bis Ende 2021 nicht einlöst, zu Geld machen kann.

(Von Challenge Bled, einem Mitteldistanz-Wettkampf, für den ich für dieses Jahr angemeldet war, habe ich übrigens vorgestern 135,-€ der bezahlten 210,-€ zurückerhalten (bzw. 270€ von bezahlten 420,-€). Die einbehaltenen 75,-€ sind zwar auch nicht konform mit EU-Recht, da aber bei Challenge-Rennen als Vertragspartner ein lokaler Organisator dahinter steht, der durchaus, wie z.B. bei der Challenge Heilbronn passiert Insolvenz anmelden kann, so dass das Geld dann futsch ist und der im Pandemiejahr auch irgendwie überleben muss, wenn es das Rennen 2021 weiter geben soll, habe ich hier auf Diskussionen verzichtet zumal ich die einbehaltenen 75,-€ noch als akzeptabel und verschmerzbar eingestuft habe).
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