Zitat:
Zitat von MattF
Ansonsten hast du Recht, bei einer Radgruppe würde selbst das Ausweichen nicht mehr reichen, in der Realiät werden aber alle Radgruppen komplett zufrieden sein, wenn der Autofahrer die nächste Fahrspur nutzt (und wartet bis nach vorne genug freie Sicht ist).
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Mag sein, dass die Radfahrer zufrieden sind, erlaubt ist es nach StVO trotzdem nicht. Woher weiß der Autofahrer, ob die Radfahrer vor ihm die StVO punktgenau oder flexibel auslegen?
Zitat:
Zitat von Harm
Die kennt wohl jeder und auf derartigen Straßen ist auch immer mit landwirtschaftlichem Verkehr zu rechnen, die dann eben auch nicht überholt werden können. Also sollten Autofahrer sich bewusst sein, daß man auf derartigen Straßen immer mal wieder recht lange langsamerem Verkehr hinterherfahren muss. Das scheinen Autofahrer insbesondere hinter Radgruppen immer wieder zu vergessen.
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Ist immer die Frage, ob ich nicht überholen kann, weil es nicht möglich ist (Traktor) oder weil es die Vorausfahrenden nicht zulassen. Auch ein Traktor macht gelegentlich Platz für die nachfolgenden Verkehr. Warum sollen das nicht auch Radfahrer schaffen?
Ich lege die allgemeine Rücksichtnahme, die in §1 der StVO gefordert wird, so aus, dass ich auch versuche, andere nicht unnötig zu behindern.
M.