Zitat:
Zitat von tandem65
Das ist sachlich schlicht so etwas von falsch daß es Schmerzen bereiten müsste.
Ein Verbrechen ist Doping z.B. in F & I
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Mit Satz eins hast du vollkommen Recht! (zu F & I kann ich nichts sagen)
Ich habe mal gelernt "Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung" - und da steht ganz klar für den Grundtatbestand im AntDopG eine Mindeststrafandrohung von unter einem Jahr, somit ganz klar und deutlich ein Vergehenstatbestand!
Auch die Sonderregelungen des § 4 Abs 4 machen kein Verbrechen daraus.