Für den Wahlkampf versprechen sich SPD und CDU offenbar mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes durch den Bundestag Vorteile, weil die Landesregierungen dann zukünftig bei den Lockdowns bzw. "Notbremsen" aufgrund des Überschreitens von Grenzwerten auf den Sachzwang des Gesetzes verweisen und sich dahinter verstecken können statt der jeweils eigenen Überprüfung der Pandemiesituation, die bisher im Abstand von 4 Wochen erfolgen musste, und der darauf basierenden vierwöchigen wiederholten Beschlussfassung. Lehnen Gerichte evtl. Teile der Änderungen ab, werden die Regierungsparteien CDU/SPD ebenfalls die Schuld für Nichthandeln den Gerichten geben.
Der Schnellschuss der Gesetzesänderung kann aber für die Regierungsparteien auch nach hinten losgehen. Alle Oppositionsparteien im Bundestag (Grüne, Linke, FDP, AFD) werden dagegen stimmen und bei Problemen mit der Umsetzung der auf diese Weise automatischen angeordneten Lockdowns bzw. ungeliebten Notbremsen dann auf ihr Votum im Parlament verweisen, während Grüne, Linke, FDP bis dato aufgrund der Länderregierungskoalitionen bei den Beschlüssen der Ministerpräsidenten direkt miteingebunden waren und sich der Verantwortung nicht entziehen konnten.
Negativ wirken sich die kommenden Wahlen insgesamt auf die Entschlusskraft der Politik zur Pandemieeindämmung aus, weil diese die Bürger belastet, positiv hingegen bei der anhaltenden finanziellen Unterstützung durch den Bund. Ob letztere im ersten Jahr nach Wahlen auch so gewesen wäre, würde ich bezweifeln wollen. Hartz I wurde im 1. Jahr nach einer Bundestagswahl verabschiedet z.B.
Geändert von qbz (12.04.2021 um 05:26 Uhr).
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