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Thema: Corona Virus
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Alt 17.10.2020, 23:51   #12131
qbz
Szenekenner
 
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Registriert seit: 24.03.2008
Beiträge: 10.281
Der Berliner Senat will am Dienstag eine neue Infektionsschutzverordnung beschliessen.

"Ab nächster Woche dürfen sich laut des Papiers maximal fünf Personen gemeinsam im öffentlichen Raum aufhalten – oder mehrere Angehörige zweier Haushalte. Bislang galt diese Regel nur für die Zeit zwischen 23 Uhr und sechs Uhr morgens. Die Zeitbegrenzung wurde jetzt gestrichen.

Ausgenommen davon sind sportliche Aktivitäten, auch in der Gruppe, diese "können im bisher geltenden Rahmen ausgeführt werden". Die bisherigen Personenobergrenze bei Veranstaltungen bleiben ebenfalls bestehen: Bis Ende des Jahres sind Veranstaltungen im Freien mit bis zu 5000 Personen erlaubt, in geschlossenen Räumen bis zu 1000 Personen möglich.

Weiterhin möglich sein sollen auch private Veranstaltungen und Feiern bis zu 50 Personen im Freien und bis zu zehn Personen in geschlossenen Räumen, wenn ein Hygienekonzept vorliegt und eine Anwesenheitsdokumentation geführt wird. Hier weicht der Entwurf von den Beschlüssen von Bund und Ländern ab, die am Mittwoch getroffen wurden. Diese sehen vor, dass ab einem Wert von 50 Neuinfektionen in der 7-Tage-Inzidenz auch private Feiern auf zehn Personen im öffentlichen Raum und zehn Personen aus zwei Hausständen im privaten Raum begrenzt werden sollen."
https://www.tagesspiegel.de/berlin/m.../26283646.html

Zusätzlich soll noch eine Maskenpflicht auf öffentlichen Plätzen, wo der Mindestabstand nicht möglich ist, eingeführt werden.

Bestimmt hat der Senat sich mit den Amtsärzten und mit Virologen der Charite vorher beraten. Trotzdem sehe ich die Entwicklung sehr skeptisch, weil ich befürchte, dass man damit keine so effektive Verringerungen der Infektionen erreicht, dass die Ämter wieder eine Cluster Nachvervolgung erreichen, und man wird diese neuen Kontaktbegrenzungen ja nicht beliebig lange anordnen. Das Hauptroblem sehe ich persönlich darin, dass man sich an zu vielen Orten in zu vielen Lebensbereichen nicht an die neue Verordnung hält und die neuen Bestimmungen an diesem Verhalten auch nichts ändern werden.

Geändert von qbz (18.10.2020 um 00:02 Uhr).
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