Zitat:
Zitat von Duafüxin
Ich hab auch ne Radtasche, wo ich immer meine Räder gut mit transportieren konnte.
Allerdings muss man immer aufpassen, dass man das Rad in die Tasche packt OHNE, dass es jemand vom Bahnpersonal sieht.
Aufgefallen ist es letztes Jahr nur, weil ein Riss in der Tasche ist und der Sattel dort rausgeguggt hat (und beide Schaffner auf Krawall gebürstet waren).
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Zitat:
Zitat von Jimmi
Wird das Vorderrad ausgebaut und das Ganze blickdicht verpackt ist es nur noch ein "Gepäckstück metallischen Inhalts". Wie bei Schrödingers Katze: Solange man nicht weiß was drin ins, kümmert das keinen.
Ich pendele seit 15 Jahren mit dem Zug einfach ca. 70 km. Billiger geht es mit dem Auto nicht. Aber stressfrei ist auch was anderes.
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Jetzt habt Ihr mich ja doch neugierig gemacht. Tatsächlich haben sie die AGB im Frühjahr geändert:
Zitat:
8.4.1 Der Reisende hat durch den Erwerb von Fahrradkarten vor Fahrtantritt den für die
Beförderung von verpackten oder unverpackten/demontierten Fahrrädern festgesetzten
Beförderungspreis zu zahlen, ausgenommen hiervon sind zusammengeklappte Fahrräder,
die wie Handgepäck in den Zügen untergebracht werden können.
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https://www.bahn.de/p/view/mdb/bahnintern/agb/gesamt_2018/mdb_266959_befoerderungsbedingungen_der_db_ag_ab_2 9_01_2018.pdf
Das hätte ich so deutlich nicht erwartet.