Die beschriebenen Situationen sind klassische Bespiele für den Bedarf nach Maßnahmen einer Deeskalation. Das Problem dabei ist nur dass man als schwächerer Verkehrsteilnehmer als Radfahrer gegenüber Autofahrern praktisch immer schon im Voraus verloren hat. Der Autofahrer riskiert im schlimmsten Fall nur einen kleinen Blechschaden, der Radfahrer sein Leben. Wenn es zu einer handgreiflichen Auseinandersetzung kommt dann zählt der tatsächliche Straftatbestand, also wer wem eine geklebt hat. Wenn die Situation deeskaliert werden konnte, dann bleibt für den Radfahrer das schale Gefühl dass es dieses mal für ihn noch glimpflich ausgegangen ist, dass es das nächste mal aber auch anders sein kann und dann entweder im Krankenhaus oder auf dem Friedhof endet. Wenn der Radfahrer ernsthaft verletzt oder noch schlimmer getötet wurde, dann hat er weder von einer strafrechtlichen Verurteilung des Autofahrers wirklich etwas außer im ersten Fall eine gewisse Genugtuung, und zuerkannte Schadenersatzleistungen können das was uns am wichtigsten ist - unsere Gesundheit und die Fähigkeit zur Sportausübung - auch nicht wirklich ersetzen.
Geändert von bergflohtri (20.11.2022 um 15:48 Uhr).
Grund: Rechtschreibfehler
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