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Alt 24.09.2020, 17:12   #442
Hafu
 
Beiträge: n/a
Zitat:
Zitat von Helmut S Beitrag anzeigen
...
Wir haben das schon vor Jahren seitenweise im Einzelfall-Thread diskutiert.

Versuch mal beim nächsten Bußgeldverfahren nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung die Polizeibeamten davon zu überzeugen, dass der Typ auf dem Blitzerfoto nur so ähnlich aussieht wie du und dass für dich immer noch die Unschuldsvermutung gilt.

Der WADA-Code, denn alle Berufssportler und Kadersportler olympischer Sportarten explizit anerkannt haben, kennt den Begriff Unschuldsvermutung nicht und deshalb macht es auch keinen Sinn ihn in diesem Kontext zu benutzen.

In der Sportrechtspraxis gibt es (ebenso wie im Zivilrecht) den "Anscheinsbeweis", d.h. es ist von einem schuldhaften Verstoß gegen den WADA-Code auszugehen, wenn wesentlich mehr für die Schuld eines Beschuldigten als für seine Unschuld spricht. Ohne die mit dem Anscheinsbeweis verbundene "mittelbare Beweisführung" könnte man, da man in den meisten Dopingverfahren selten mehr als eine positive A- und B-Probe hat, kaum ein Verfahren zum Abschluss bringen, da eine positive Probe ja nichts darüber aussagt, wie die verbotene Substanz in die Probe gelangt ist.

Mit "in dubio pro reo" müsste man bei positiven Proben stets zunächst mal davon ausgehen, dass die verbotene Substanz unwissentlich z.B. durch Manipulation Dritter (Zahnpasta, manipuliertes Essen) in den Körper des Beschuldigten gelangt ist.
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