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Alt 26.04.2021, 15:32   #364
mumuku
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Registriert seit: 18.01.2008
Beiträge: 1.058
Zitat:
Zitat von qbz Beitrag anzeigen
Ich weiss nicht, ob das bei allen CDU und FDP Befürwortern angekommen ist, dass gegen den Mietpreisstopp in Berlin die CDU und die FDP geklagt haben. Nun kommen auf die Berliner Mieter ordentliche Mietnachforderungen und Mieterhöhungen zu. Eine Alternative zur Klage für die CDU wäre ja auch gewesen, im Bundestag ein analoges Gesetz einzubringen. Der Ablehnungsgrund für das Berliner Gesetz, das die Mieten für eine bestimmte Zeit einfror, war ja nicht der Stopp der Mieten, sondern dass dieses nur der Bund verabschieden könne. Wer auf jeden Fall Mieter ist, scheidet sich mit der Wahl von CDU bzw. FDP ins eigene Fleisch bzw. Portemonnai.
Ich würde da gern mal einhaken. Die RRG Regierung hat ein Gesetz verabschiedet, welches vom Verfassungsgericht gekippt wurde. Die Verabschiedung geschah trotz vielerlei Bedenken von der RRG Mehrheit im Senat. Es lagen 8 Gutachten vor. Sieben davon sahen keine Konformität mit dem Grundgesetz. Ein Gutachten von der Rosa Luxemburg Stiftung kam zu einem anderen Ergebnis. Die juristische Materie ist schwer und auch nicht mein Fachgebiet. Wer sich dafür interessiert kann hier nachlesen: https://www.bundesverfassungsgericht...bvg21-028.html

Wirtschaftlich betrachtet hat er den Mietern kurz geholfen, aber auch bei Verfassungskonformität hätte er den Notstand nur verwaltet. Es fehlt schlicht an Wohnungen. Es sind die einfachen Marktregeln die hier Anwendung finden. Angebot und Nachfrage. Nun bin ich aber auch der Meinung, dass Wohnen ein Grundrecht ist und der Staat regelnd eingreifen muss. Was er meiner Meinung mit sehr starken Mieterrechten auch tut.

Es gab eine Zeit da waren Immobilien finanziell absolut uninteressant. Zu dieser Zeit hat das Land Berlin unzählige Wohnungen aus ihrem Bestand an Investoren, die das Risiko des Verlustes bereit waren zu tragen, verkauft (im Durchschnitt wurde 600€/m² gezahlt). Als dann einige Jahre später jährlich zwischen 20T€ und 40T€ Menschen nach Berlin kamen und der Leerstand der damals bestand aufgezehrt wurde hat das Land Berlin nicht reagiert. Im Artikel 28 der Berliner Verfassung ist der Bau von Wohnungen ganz klar geregelt. Das Land hat aber nicht bzw. viel zu spät mit Wohnungsbau begonnen. In den Jahren 2008 - 2014 ist ein Berlin keine einzige geförderte Wohnung entstanden. Der Senat hat also seine verfassungsrechtliche Verpflichtung - Wohnraumbereitstellung für Familien mit geringem Einkommen - nicht erfüllt. Die jetzige Situation, also hohe Mieten, ist im Wesentlichen auf Angebot und Nachfrage zurück zu führen. Nun kann man sich über rechtliche Aspekte zum Urteil des Verfassungsgerichtes streiten. Das Problem liegt aber woanders. Die gewählten Parteien haben die Berliner Mieter sehenden Auges in eine Wohnungsknappheit laufen lassen. Wer hat Berlin in den letzten zehn Jahren regiert? Genau, die Parteien die den Mietendeckel durchsetzen wollten.

Hier noch ein Video zur Verdeutlichung der Nichtwirkung von Deckeln und Bremsen.
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