Zitat:
Zitat von Trimichi
Vor ein paar Jahrzehnten waren die Mitbürger in Telefonbüchern mit Name und Anschrift regisrtiert, von daher ist es beinahe egal, ob Gästelisten photographiert werden.
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Naja, ich dachte, daß diese Listen - rein rechtlich - streng geschützt wären, und prinzipiell ausschließlich im Falle einer Infektion zum Zwecke der Verhinderung der gesellschaftlichen Verseuchung ausgewertet werden dürften ...
Außer natürlich von der Polizei ... die darf da jetzt wohl doch einfach so, auch ganz unabhängig von der Pandemie, darauf zugreifen ...
Corona-Kontaktdaten auch zur Strafverfolgung? (Legal Tribune Online)
Polizei nutzt Corona-Gästelisten für Ermittlungen (Süddeutsche)
DEHOGA kritisiert Zugriff der Polizei auf Gästelisten (swr)
Wenn die Polizei die Corona-Gästeliste nutzt - ganz legal (neues deutschland)
Mit 'ner richtigen App wäre das sicher nicht passiert ...