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Zitat von NBer
für mich schon. denn im punkt A1 der sportordnung wird der rahmen, für den sich der verband zuständig sieht, konkret benannt (und in Punkt B noch einmal detailliert erläutert).
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Heißt doch lediglich, dass der Verband für diese Wettkämpfe zuständig ist und für diese einen Startpass ausstellt. Welche Veranstaltungen unter "andere" laufen steht dort nicht.
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Zitat von NBer
aber das ist erbsenzählerei...
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Gebe ich dir Recht. Die Grundfrage war ja eigentlich eine andere: Kann mir der Verband vorschreiben, was ich in meiner Freizeit mache? Beziehungswiese kann mic hder Verband für etwas sperren, was ich außerhalb seines Einflussbereiches getan habe?
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Zitat von NBer
problematisch wird nur, wenn für diese privatmatches mit dem begriff "triathlon" auf ausschreibungen, plakaten oder in zeitungen geworben wird. denn dann ist für einen außenstehenden nicht mehr unterscheidbar, ob es privat oder offiziell (genehmigt) ist.
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Zitat von amontecc
Wenn du das aber öffentlich machst und eine Veranstatlung daraus wird schon.
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Zitat von captain hook
richtig, kann es schon. den teilnehmern allerdings vielleicht nicht. siehe oben... für die gibts dann vielleicht ähnlich lautende post.
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Und dann wird der Athlet gesperrt, der vielleicht gar nicht erkennt, dass er an einem nicht genehmigten Wettkampf teilnimmt?
Das wäre doch eher ein Grund gegen den Veranstalter vorzugehen, was aber wohl nicht so einfach ist, da vermutlich der Begriff "Triathlon" nicht geschützt ist.
Ich denke, der Verband versucht hier auf eine etwas verunglückte Art eine Kundenbindung zu erreichen. Aber statt auf die eigene Kompetenz zu verweisen, bzw. die eigenen Wettkämpfe entsprechend zu kennzeichnen oder abzugrenzen, wird dem Athleten nur auf die Finger geklopft, sobald er sich nach den "Nachbartellern" umschaut.
Matthias