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Zitat von maifelder
Solange sich niemand anmelden kann, muss auch nix genehmigt sein.
Ggf. mal in die Veranstalterordnung gucken, da steht unter anderem drinnen, dass der Antrag auf Genehmigung zwischen dem 01.10. und 31.03 gestellt werden muss und der Verband die auch noch später genehmigen kann.
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Veranstalterordnung gucken ist gerade schwierig,
www.dtu-info.de sagt "wird überarbeitet"
Gibt es eigentlich Vorgaben, wo ein WK zu melden ist, der in Bundesland 1 schwimmt und in Bundesland 2 alles andere macht (und von einem Verein/Unternehmen aus BL 1 organisiert wird)?