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Z.B., wenn Deine Versicherung meint, es sei Schadensteilung 50/50 angesagt und die Hälfte zahlt, die gegnerische aber meint, Du (bzw. Deine Versicherung) würdest allein haften. So was hab ich im Moment (zur Bearbeitung). Der Unfallgegner verklagt 1. die Versicherung wegen des Direktanspruchs, 2. den Fahrer und 3. den Halter, 2. und 3. schon, und die als Zeugen aus dem Rechtstreit rauszuhalten, was sie als Beklagte nicht sein können. Wenn das Gericht dann ein schriftliches Vorverfahren anordnet (in mindestens 50 % aller Fälle ist da so), dann muß jeder der Beklagten seine Verteidigungsbereitschaft innerhalb von 2 Wochen bei Gericht anzeigen, beim LG durch RA. Klar wird Deine Versicherung den RA stellen und der bestellt sich für alle Bekl. Wenn die Versicherung das aber verpennt, z.B. weil die Zustellung bei ihr später als bei Bekl. zu 2. und 3. erfolgt und deshalb die Frist falsch berechnet wird und die Anzeige verspätet ist, haste erst mal Pech gehabt. Das ist sicher nicht der Normalfall, kommt aber vor. Jedenfalls ist es aber Normalfall, dass Du als Fahrer oder Halter neben der Versicherung verklagt wirst. Als Radfahrer haste keine Versicherung, gegen die der Unfallgegner einen Direktanspruch hat. Daher biste da sowieso als Beklagter "reif".
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