Zitat:
Zitat von Rhing
Und wenn Deine Versicherung nicht zahlt, merkste da ganz schnell was von. Dann kriegste nämlich als Fahrer und Halter ne Klage zugestellt. Dann solltest du ganz schnell sicherstellen, dass Deine Versicherung einen RA beauftragt (beim LG) und andernfalls selbst einen beauftragen.
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Naja, lässt sich so nicht pauschalisieren. Auf welchen Fall ist dein Konstrukt bezogen?
Eine KFZ-Haftpflicht kann so ohne weiteres den Schadenersatz nicht verweigern, deren Mindestleistungsumfang ist gesetzlich festgeschrieben. Zudem gibt es dort den sog. Direktanspruch, d.h. Schadenersatz fordert man direkt von der Versicherung, nicht vom Fahrer oder Halter. Sie hat auch automatisch die Pflicht den Halter bzw. damit auch sich selber vor ungerechtfertigten Forderungen zu schützen. Aufgrund des Direktanspruchs entscheidet sie aber auch über den weiteren Ablauf, d.h. Zahlung ja/nein, Rechtsanwalt ja/nein usw..
Bei der Privathaftpflicht hängt es dagen von den Versicherungsbedingungen ab, da kann es deinen beschriebenen Fall dann durchaus geben. Verweigert sie aus Vertragsgründen die Zahlung stellt sie aber garantiert keinen Rechtsanwalt, alles weitere ist dann dein Problem.