Zitat:
Zitat von tandem65
Das ist, wie Meik schon schreibt, die Haftung. Dafür gibbet Versicherungen. Schuld ist das wo Richter über Bestrafung befinden! Das mit der Haftung ist in der Realität auch ganz anders als das was da im Paragrafen steht.
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Na ja, Du hast da noch'n bisschen mehr geschrieben. Schuld bzw. Verschulden gibt's eben nicht nur im Strafrecht. Und wenn Deine Versicherung nicht zahlt, merkste da ganz schnell was von. Dann kriegste nämlich als Fahrer und Halter ne Klage zugestellt. Dann solltest du ganz schnell sicherstellen, dass Deine Versicherung einen RA beauftragt (beim LG) und andernfalls selbst einen beauftragen. Sonst kann es nämlich passieren, dass Du allein schon deshalb den Prozeß verlierst, weil Du (beim LG durch RA) Deine Verteidigungsbereitschaft nicht rechtzeitig angezeigt hast. Und das Urteil ist vollstreckbar. Mal ganz angesehen davon, dass Du das an den Prozenten bei der Versicherung merkst.