Ich weiß nicht, ob es über den teilweise
zitierten StVO-§ hinaus überhaupt irgendwelche Vorschriften gibt, wie/wo Fußgänger zu gehen haben. Ich vermute: nein.
Wäre auch schwierig zu entscheiden, was denn nun eine Fahrbahn mit Linksgehgebot ist, und wann genau dagegen ein Rechtsgehgebot gelten soll. Was ist auf Feldwegen/Parkwegen usw., womöglich noch unterschieden nach asphaltiert/geschottert, und hängt es vielleicht auch noch von der Breite ab, ob es eine "Fahrbahn" ist?
Im Zweifelsfall gehe/laufe ich daher IMMER links. Mit Radfahrern, die von hinten kommend vorschriftsmäßig rechts fahren, komme ich so nicht in Konflikt. Und wenn sie von vorne kommen, wird man sich schon rechtzeitig einig.