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Alt 30.01.2025, 16:28   #1356
Schwarzfahrer
Szenekenner
 
Benutzerbild von Schwarzfahrer
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Rhein-Neckar-Dreieck
Beiträge: 7.712
Zitat:
Zitat von Siebenschwein Beitrag anzeigen
Du kannst niemanden zurückschicken, wenn ihm schwere Gefahr für Leib und Leben droht. Und leider ist das bei den meisten anerkannten Asylanten der Fall.
Wenn aber von einem selbst schwere Gefahr für Leib und Leben anderer Menschen droht. muß es möglich sein; schließlich ist die Regierung laut Amtseid dem Wohl der Bewohner dieses Landes verpflichtet, nicht dem Wohl aller Traumatisierten dieser Welt.
Zitat:
Zitat von Siebenschwein Beitrag anzeigen
Und wenn Du jemanden eigentlich zurückschicken könntest, scheitert es an praktischen Problemen wir Rücknahme etc.
Trump hat mit Kolumbien gezeigt, wie das beispielhaft zu überwinden ist. Es muß nicht immer scheitern, und teilweises Scheitern ist gar kein Argument, es viel zu oft überhaupt nicht zu versuchen.
Zitat:
Zitat von Klugschnacker Beitrag anzeigen
In unserem Staat gilt bei Strafen jedoch das Prinzip der Verhältnismäßigkeit der Strafe, wie Du ja selber weißt. Wenn wir überzeugt sind, dass jemand in seinem Heimtland von Tod, Folter etc. bedroht ist, kann man ihn nicht wegen kleinen Straftaten dorthin abschieben. Dazu braucht es schwerere Straftaten, meines Wissens nach in der Größenordnung von 2 Jahren Knast oder mehr.
Ich denke, hier redet keiner vom Taschendieb, sondern von den Mördern, die trotz mehrfacher Gewaltdelikte immer noch auf freiem Fuß rumliefen (und nicht, wie Harm es schön ideal beschreibt, im Strafvollzug ihre Strafe absitzen). Was ist denn Verhältnismäßig zum Schutz von Menschenleben vor Mördern?

Zitat:
Zitat von Klugschnacker Beitrag anzeigen
Dazu kommen weitere Erschwernisse. Wenn beispielsweise der Delinquent hier zwei Mädchen in der Schule hat, die Deutsch als Muttersprache sprechen und ganz normal integriert sind: Deren Schicksal muss man ebenfalls ins Verhältnis setzen, wenn man den Vater wegen kleinerer Vergehen nach Afghanistan abschieben würde. Gerichte haben hier die schwere Aufgabe, im Einzelfall zu entscheiden.
Die schieben leider eher gut integrierte ab, weil die besser greifbar sind und mitmachen. Ansonsten, wenn die Mädels deutsch schon muttersprachlich sprechen, spricht nichts dagegen, daß sie hier bleiben; wenn der Vater aber eben ein Gewalttäter und potentieller Mörder ist, dann ist es für die sogar besser, wenn der Vater nicht mehr hier ist.
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“If everything's under control, you're going too slow.” (Mario Andretti)
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