Zitat:
Zitat von Schwarzfahrer
Sozialabgaben sind aber sehr wohl Personen-Orientiert: nur der bekommt Arbeitslosengeld, der auch dafür eingezahlt hat; nur der bekommt (die meisten) medizinischen Leistungen erstattet, der auch Krankenversicherung zahlt; nur der bekommt Rente, der auch in die Rentenversicherung eingezahlt hat. Und anders herum: wer in eines dieser Systeme einzahlt, hat einen Rechtsanspruch auf bestimmte Leistungen. Das Prinzip dieser Zusammenhänge muß dann auch bei der Ausweitung der Sozialversicherungsbeiträge auf Kapitalerträge gelten, außer man schafft die Sozialversicherungsbeiträge generell ab und führt nur noch allgemeine Steuern ein, aus denen alles Soziale finanziert wird.
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Das stimmt so nicht.
Die Rente wird beispielweise nicht allein aus den Rentenbeiträgen finanziert. Sondern der Bund schießt zusätzliches Geld aus Steuermitteln zu, und zwar jährlich über 100 Milliarden Euro. Das ist ein Viertel des Bundeshaushalts.
Weil das, wie gesagt, Steuermittel sind, zahlen also auch Leute indirekt in die Rentenkasse ein, die keine Rente vom Staat bekommen werden. Dein Argument, nach dem jeder, der in eine Kasse einzahlt, auch Geld daraus erhalten muss, entspricht nicht den Tatsachen.