Zitat:
Zitat von Klugschnacker
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge informiert:
Beweggründe für eine Reise in das Herkunftsland
Die individuellen Gründe für eine Reise in das Herkunftsland sind vielfältig und umfassen unter anderem Krankheits- und Sterbefälle von Familienangehörigen, Notlagen von Angehörigen oder Bekannten, die Eheschließung oder Scheidung, die Klärung erbrechtlicher oder sonstiger persönlicher und geschäftlicher Angelegenheiten, "Heimweh" oder die lange Trennung von Angehörigen und mitunter auch "Freizeitzwecke".
Ein Teil dieser Gründe für eine Reise ins Herkunftsland ist mit dem Status als Schutzberechtigter vereinbar, andere jedoch nicht. Aus der Auflistung der individuellen Beweggründe lassen sich dabei allerdings nicht automatisch Schlüsse hinsichtlich eines Widerrufsgrundes ziehen.
In jedem Einzelfall prüft das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im Rahmen einer so genannten Widerrufsprüfung, ob die Reise ins Herkunftsland zum Widerruf der Schutzberechtigung führt.
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Wie wird das eigentlich geprüft, ob er/sie die Heimat besucht? Wird der Urlaub bezahlt oder geht das auf eigene Kosten? Hat der/die Asylsuchende eigentlich einen gültigen Pass, mit dem er/sie eigenständig reisen kann?